Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.